AGB Bestimmungen von TalentModel Agentur
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AGB / Buchungsbedingungen
1. Allgemeines
Die nachfolgenden Bedingungen sollen die Rechts beziehungen zwischen den Foto modellen, Fotomodellagenturen und jeweiligen Kunden verbindlich regeln, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichende Vereinbarungen von uns getroffen werden. Unsere Agentur, die von uns vertretenen Fotomodelle und Kunden sollen vor branchen unüblichen Erwartungen und Forderungen geschützt werden.
2. Buchungsgrundlagen
(2.1) Die Agentur gibt Erklärungen gegenüber dem Kunden im Namen und im Auftrag des Fotomodells ab. Als Kunde gilt derjenige, der bei der Agentur bucht, soweit nicht ausdrücklich bei der Buchung etwas anderes vereinbart wird. (2.2) Der Kunde schuldet der Agentur das Model-Honorar. Dieses wird vorab schriftlich niedergelegt. Jegliche Haftung der Agentur aus dem vermittelten Rechtsverhältnis ist ausgeschlossen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen gegen das Model mit dem Provisionsanspruch der Agentur aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.
(2.3) Der Kunde schuldet das Model-Honorar auch für Folgebuchungen, solange das Model sich von der Agentur vertreten lässt, Direktbuchungen unter Umgehung der Agentur sind unzulässig.
3. Buchungsmodalitäten
(3.1) Optionen
Optionen sind termin verbindliche Reservierungen. Eine Option verfällt, wenn nicht spätestens drei Tage (bis 18 Uhr) vor Tätigkeitsbeginn oder innerhalb von einem Werktag nach Aufforderung durch die Agentur eine Festbuchung erfolgt. Samstag und Sonntag sind keine Werktage. Es gilt deutsche Zeitrechnung. Optionen werden nach Buchungseingang notiert. Handelt es sich nicht um eine erste Option, wird dem Kunden der Rang der Option mitgeteilt. Verfällt eine Option, rücken nachfolgende Optionen in der Reihenfolge nach.
(3.2) Festbuchungen
Festbuchungen sind für beide Seiten verbindlich. Sie sind auf Verlangen des Kunden durch die Agentur unverzüglich schriftlich zu bestätigen unter Angabe der wesentlichen Einzelheiten.
(Wetterbuchungen)
Wetterbedingte Buchungen sind nur am Aufenthaltsort des Models möglich und müssen ausdrücklich als solche bezeichnet werden. Soweit nicht anders vereinbart, handelt es sich hierbei um Schönwetterbuchungen. Liegen die Wetterbedingungen nicht vor oder ist die Wetterlage unklar, kann der Kunde die Buchung gegenüber der Agentur bis spätestens eine Stunde vor dem vereinbarten Arbeitsbeginn absagen. Für diesen Fall beträgt das Ausfallshonorar 50% des vereinbarten Model-Honorars.
4. Mitgliedsgebühr
Die Mitgliedschaft in TalentModel.de kostet für Models die von einem unseren ModelScout`s "Real" angesprochen worden sind 19,95 Euro diese müssen bei der Anmeldung den Namen und die Scout ID angeben sonst können wir dies leider nicht berücksichtigen, für alle anderen 24,95 Euro im Jahr und wird jedes Jahr verrechnet in dem das Model auf der Seite angemeldet ist. Eine Kündigung des Vertrages muß 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit erfolgen. Es kommen sonst keinerlei weitere Kosten auf das Model zu. Der Betrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Anmeldung zu entrichten. Dem Model geht eine Rechnung auf dem Postweg/Email zu. Der Mitgliedsbetrag kann jedoch bei besonders qualifizierten Models ausgelassen/ausgesetzt werden. Die Entscheidung über die Aussetzung des Betrages liegt alleinig bei Talentmodel.de. Die Leistung der Online-Sedcard wird umgehend von TalentModel.de erbracht. Die Freischaltung/Veröffentlichung wird durch TalentModel umgehend nach der Anmeldung und Bezahlung des Mitgliedsbeitrags erbracht.
Information über die Buchungchancen
Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen keine Vermittlungsgarantie geben können: Täglich gehen bei uns viele Buchungsaufträge von Fotografen und namhaften Firmen ein - auch für Newcomer! Wir versichern Ihnen eine bestmöglichste und persönliche Abwicklung, um die Interessen unserer Models zu vertreten. Jedoch können wir keine Versprechen machen und weisen darauf hin, dass die Buchungschancen in direktem Zusammenhang mit dem Bildmaterial des Models stehen: Die Pflege des Bildmaterials und die Erstellung von ausdrucksstarken Bildern erhöht die Vermittlungschance enorm. Wir bitten daher jedes Model die Chance eines Fotoshootings bei einem unserer Partner in eigenem Interesse zu nutzen.
5. Widerrufsrecht
Die Anmeldung bei TalentModel.de kann innerhalb von 14 Tagen nach Anmeldebestätigung jederzeit rückgangig gemacht werden. Bitte beachten Sie dass nach Ablauf der Frist keine Kündigung mehr möglich ist. Die Sedcard kann jedoch zu jedem Zeitpunkt - auch nach den 14 Tagen - für eine Zeitspanne deaktiviert werden was aber die Laufzeit des Vertrages nicht beeinflust, die Agentur behält sich vor die Sedcard zu deaktivieren. Bei Kündigung per Post bitten wir um einen kurzen Brief mit Name und Model-ID an TalentModel-Agentur , Hansgörglstr. 19, 91217 Hersbruck.
6. Annullierung
(6.1) Eine Festbuchung kann aus wichtigem Grund annulliert werden. Einen wichtigen Grund zur Annullierung stellen auch Umstände dar, die eine Durchführung der Festbuchung wirtschaftlich unzumutbar machen. Die Annullierung ist der Agentur unverzüglich mitzuteilen.
(6.2) Die Annullierung hat so viele Werktage vor Arbeitsbeginn zu erfolgen, wie Arbeits- und Reisetage gebucht worden sind, mindestens jedoch drei Werktage.
(6.3) Erfolgt die Annullierung vor 12 Uhr mittags, so ist dieser Tag bei der Berechnung mitzuzählen. Samstag und Sonntag sind keine Werktage, es gilt deutsche Zeitrechnung.
(6.4) Tages- und Stundenbuchungen sind 24 Stunden vor Arbeitsbeginn zu annullieren.
(6.5) Erfolgt die Annullierung durch das Model, wird die Agentur sich nach besten Kräften bemühen, gegebenenfalls unter Einschaltung anderer Agenturen, für den Kunden einen adäquaten Ersatz zu finden.
(6.6) Erfolgt die Annullierung duch den Auftraggeber sind 50% der Kosten fällig.
7. Nutzungsrechte
(7.1) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden mit dem vereinbarten Fotomodellhonorar die Nutzungsrechte an den Aufnahmen ausschließlich dem genannten Kunden ein Jahr innerhalb Bundesrepublik Deutschland für den vereinbarten Verwendungszweck, das vereinbarte Produkt und die vereinbarte Nutzungsform eingeräumt. Die Jahresfrist beginnt mit der tatsächlichen Nutzung, spätestens 2 Monate nach Erstellung der Aufnahmen.
(7.2) Jede weitergehende Nutzung insbesondere für Poster, Plakate, Verpackungen, Displays, Videos sowie jede Nutzung des Fotomodellnamens bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung durch die Agentur. Eine Speicherung der Aufnahmen ist grundsätzlich nicht gestattet und nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung unter konkreter Angabe des Verwendungszwecks möglich.
(7.3) Nutzungsrechte werden erst durch Zahlung des vereinbarten Entgelts eingeräumt. Jegliche Nutzung vor vollständiger Zahlung des vereinbarten Entgelts ist unzulässig.
(7.4) Nutzungsrechte - Agentur
TalentModel darf die vom Model zur Verfügung gestellten sowie die im Rahmen von Vermittlungen entstandenen Aufnahmen unentgeltlich zum Zwecke der Eigenwerbung des Models und der Agentur verwenden darf auch auf anderen Seiten die der Agentur gehören (insbesondere für Sedkarten und Homepage des Models).
(7.5) bei weitergehender Nutzung des Bildmaterials entstehen buyout-Kosten in Höhe von 100% des Modelhonorars pro Jahr, soweit nicht schriftlich anders vereinbart.
8. Arbeitszeit
(8.1) Bei einer Tagesbuchung beträgt die Arbeitszeit 8 Stunden, bei einer Halbtagsbuchung 4 Stunden. Soweit nicht anders vereinbart, dauert die Arbeitszeit einer Tagesbuchung von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr mit einer Stunde Mittagspause.
(8.2) Die Arbeitszeit beginnt mit dem Eintreffen des Models am vereinbarten Arbeitsort beim Kunden zur vereinbarten Zeit. Vorbereitungszeiten wie Make-up und Frisur zählen zur Arbeitszeit.
(8.3) Überstunden werden mit 15% des vereinbarten Tageshonorars pro Stunde vergütet. Eine Überschreitung der Arbeitszeit bis 30 Minuten wird aus Kulanz nicht berechnet.
(8.4) Die gemeinsame An- und Abreise von Model und Kunde zwischen Hotel und Arbeitsort (Location) zählt zur Arbeitszeit. An- und Abreise (zusammen) bis zu einer Stunde pro Tag werden aus Kulanz nicht berechnet.
9. Model - Honorar
Das Model-Honorar umfasst das Tageshonorar
(9.1) Modetarif
Hierzu zählen sämtliche Aufnahmen von Bekleidung und zur Mode gehörenden Accessoires
(Nachtwäsche, Schmuck, Strümpfe, Schuhe, Frisuren, Brillen etc.), die in Verbindung mit Mode gestaltet werden, soweit es sich nicht um Werbung handelt.
(9.2) Sonderhonorar
Miederwaren, Tagwäsche, Akt, Konsumgüterwerbung, Werbung mit Aufnahmen zum Modetarif und Werbefilme bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
(9.3) Halbtags- und Stundenbuchungen
Das Model-Honorar bei Halbtagsbuchungen beträgt bei am Arbeitsort ansässigen Models 60% des Tageshonorars. Halbtagsbuchungen von anreisenden Models und Stundenbuchungen bedürfen immer einer gesonderten Vereinbarung.
(9.4) Versicherungen und Steuern
Das Model verpflichtet sich alle notwendigen Versicherungen, sofern sie seine Tätigkeit als Model betreffen, selbst abzuschließen und dafür auch die Kosten zu übernehmen. Sofern keine anders lautende Bestimmung besteht, arbeitet das Fotomodell als Selbständiger und versteuert seine Honorare selbst. Talentmodel ist nicht verantwortlich für steuerliche Angelegenheiten des Models.
10. Vermittlungsprovision
Die Vermittlungsprovision für einen eingegangenen Auftrag bei TalentModel.de ist abhängig von der Erfahrung des jeweiligen Models. Generell erhält das Model seine bei der Anmeldung ausgewählte Tagesgage. Jeder Auftrag wird jedoch vorher telefonisch und schriftlich festgehalten, so dass das Model zusammen mit dem Booker die Tagesgage bei jedem Auftrag erneut festlegt. TalentModel.de versucht immer die Gagenvorstellungen der Models bei den Auftraggebern durchzusetzen. Eine Vermittlungsprovision wird von dem Auftraggeber verlangt, falls es sich um ein professionelles Model handelt. Die Vermittlungsprovision ist abhängig von dem jeweiligen Auftrag und der Veröffentlichungsform und wird mit jedem Auftrag neu verhandelt. Das Honorar des Models wird jedoch vorab mit dem Model festgelegt, es besteht keine nachträgliche Verhandlungsbasis.
11. Reisekosten
(11.1) Reisetageersatz
Die An- und Abreise des Models zum und vom Arbeitsort wird nur vergütet, wenn sie ganz oder teilweise während der üblichen Arbeitszeit von Fotomodellen erfolgt. Der Reisetageersatz beträgt bis zu 2 Arbeitstage: Tageshonorar, bis zu 4 Arbeitstage: ½ Tageshonorar, ab 5 Arbeitstage: kein Reisetageersatz, es sei denn, die An- bzw. Abreise erstreckt sich über mehr als 1 Arbeitstag
(11.2) Reisespesen
Bei am Arbeitsort ansässigen oder nicht angereisten Models werden Übernachtungs- und Verpflegungskosten nicht erstattet. Taxikosten werden, Halbtags- und Stundenbuchungen ausgenommen, nur ab Stadtgrenze erstattet. Bei gemeinsamen Reisen werden ab Flughafen/Bahnhof des abreisenden Models die entstandenen Reise-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten vom Kunden getragen.
Die Verpflegungspauschale richtet sich nach den steuerlichen Richtsätzen pro Arbeitstag, eine Kostenerstattung erfolgt nur gegen Vorlage der Belege (bitte Belege aufbewahren!). Ist das Model für mehrere Kunden am Arbeitsort tätig, so sind die entstandenen Kosten den jeweiligen Arbeitstagen entsprechend aufzuteilen.
12. Zahlungskonditionen
Das Model-Honorar einschließlich Ausfallhonorar, Reisetageersatz und Reisespesen werden in Landeswährung oder in EURO zum Ankaufkurs bezahlt, die übrigen Zahlungen haben in EURO zu erfolgen. Die Zahlung erfolgt direkt an TalentModel.de innerhalb von 5 Werktagen nach Auftragserfolg. Das Model wird von uns nach erfolgreicher Zahlung des Auftragsgebers direkt bezahlt, die Gage wird vor dem Auftrag mit dem Model abgesprochen.
13. Reklamation, Haftung
(13.1) Bei Reklamationen hat der Kunde umgehend die Agentur zu informieren und die Reklamationsgründe darzulegen. Es sind Polaroids zum Nachweis der Reklamation zu erstellen. Sodann ist das Model ausdrücklich von seiner Arbeitspflicht zu entbinden. Bei berechtigten Reklamationen, die vom Kunden nachgewiesen werden, entfällt jegliche Zahlungspflicht für dieses Model einschließlich Reisekosten.
Werden mit dem Model jedoch Aufnahmen gemacht, so gilt dies als Verzicht des Kunden auf jegliche berechtigte Reklamation.
(13.2) Bei schuldhafter Verspätung des Models (Verschlafen, verpasstes Flugzeug etc.) hat das Model entsprechend länger zu arbeiten. Ist dies aufgrund besonderer Umstände nicht oder nur teilweise möglich, so verliert das Model seinen anteiligen Tageshonoraranspruch auf der Grundlage des Überstundenhonorars.
(13.3) Bei besonders risikoreichen Aufnahmen hat der Kunde eine entsprechende Versicherung für das Model abzuschließen. Ist der Agentur das einzugehende Risiko bei der Buchung nicht ausdrücklich mitgeteilt worden, ist das Model berechtigt, seine Leistung zu verweigern und erhält ein Ausfallhonorar von 70% des vereinbarten Gesamthonorars.
(13.4) Weitergehende Ansprüche richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung des Models sowie seiner Agentur aus jedwedem Rechtsgrund ist auf das Gesamthonorar beschränkt, ausgenommen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(13.5) Für Hairstyling und Make-up ist das Model nicht verantwortlich.
14. Abwerbung
Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig, Personen, welche an der Buchung zugrunde liegenden Arbeiten direkt oder indirekt beteiligt sind, weder für sich selbst noch für Dritte abzuwerben.
Insbesondere darf die Anstellung oder die Inanspruchnahme von Dienstleistungen der von TalentModel vermittelten Fotomodelle und anderen Personen, solange diese sich von der Agentur vertreten lassen, sowie innerhalb einer darauf folgenden Frist von acht Wochen nur in gegenseitigem schriftlichen Einverständnis erfolgen. Im Falle der Zuwiderhandlung gegen die vorstehende Bestimmung verpflichtet sich die vertragsbrüchige Partei zur sofortigen Bezahlung einer Entschädigung eines Jahresgehaltes/ Jahresprovisionsvolumens des abgeworbenen Models/Mitarbeiters/ Beteiligten, mindestens jedoch EUR 25.000.
15. Copyright der Fotos
Soweit nicht von TalentModel.de bestimmt unterliegen die Fotos, die in unsere Datenbank geladen werden, ab dem Uploadzeitpunkt dem Verwendungsrecht von TalentModel.de. Das Copyright bleibt weiterhin bei dem jeweiligen Model bzw. Fotografen, jedoch behalten wir uns vor die Bilder der Models für eigene Werbezwecke und eigene Werbeaktionen einzusetzen und auf unserer Homepage zu präsentieren.
Fotos und Arbeiten, die beim jeweiligen Auftrag erstellt worden sind, unterliegen dem Copyright des jeweiligen Auftraggebers. Das Model verzichtet hierbei auf weitergehende Rechte an den Bildern, falls nicht vorher schriftlich anders vereinbart.
16. Haftung
Eine Gewährleistung für ein bestimmtes Ergebnis ihrer Leistungen und der Leistungen der vermittelten Personen übernimmt TalentModel.de nicht. Insbesondere haftet TalentModel.de nicht für Verluste, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter oder für alle sonstigen Folgeschäden. Ebenso wenig haftet TalentModel.de, wenn sie aus von ihr nicht zu vertretenden Gründen an der zeitgerechten oder sachgemäßen Erfüllung von in diesem Vertrag beschriebenen Leistungen auf irgend eine Weise gehindert wird und falls das Model nicht den Erwartungen entspricht.
TalentModel.de haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sofern es die Leistungen der Agentur selbst betreffen , höchstens bis zu dem im Auftrag erbrachten Honorar. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. TalentModel.de übernimmt grundsätzlich keinerlei Schadensersatz bei Verletzungen und Unfällen von Models, Kunden und Dritten, sowie bei Beschädigung oder Verlust von Dingen dieser Personen. Bei besonders risikoreichen Aufnahmen hat der Kunde eine entsprechende Versicherung für das Model abzuschließen. Ist der Agentur das einzugehende Risiko bei der Buchung nicht ausdrücklich mitgeteilt worden, ist das Model berechtigt, seine Leistung zu verweigern und erhält ein Ausfallhonorar von 70% des vereinbarten Gesamthonorars. Weitergehende Ansprüche richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung des Models sowie seiner Agentur aus jedwedem Rechtsgrund ist auf das Gesamthonorar beschränkt, ausgenommen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für Hairstyling und Make-up ist das Model nicht verantwortlich.
17. Aufnahmekriterien
Die Entscheidung über die Aufnahme oder Ablehnung eines Models ist die alleinige Entscheidung von TalentModel.de. TalentModel.de muss keinerlei Rechtfertigung für die Ablehnung eines Models übernehmen. Die Ablehnung eines Models ist alleinig dem Team von TalentModel.de überlassen und bedarf keines weiter aufgeführten Grundes. Der Grund kann jedoch auf Anfrage des Models gerne genannt werden. Soweit es nicht anders bestimmt ist, kann Talentmodel.de auch zu jedem Zeitpunkt das Model ohne explizite Einwilligung aus der Online-Kartei entfernen, falls z.B. die persönlichen Bilder und Daten nicht aktualisiert wurden bzw. das Model nicht mehr unsere Aufnahmekriterien und Ansprüche erfüllt. Hierbei wird das jeweilige Model generell informiert, dies ist jedoch nicht explizit vorgeschrieben.
Um die Qualität unserer Datenbank zu verbessern, behält sich TalentModel.de das Recht der Entscheidung vor, welche Models auf TalentModel.de in welcher Kategorie präsentiert werden. Die Zuordnung zu einer bestimmten Modelkategorie wird bestimmt durch Kriterien wie bspw. Art und Qualität der Photos, bisherige Erfahrungen und der persönlichen Einschätzung des Models durch TalentModel.de Mitarbeiter. Für unsere Besucher sind die Kategorien Professionals und Newcomer sichtbar. TalentModel.de behält sich das Recht vor ein Model im Bereich "People" einzuordnen. Hierbei ist die Sedcard voll aktiv, jedoch nur für das Model und TalentModel sichtbar und wird nicht bei uns in der Modelübersicht präsentiert. Die Leistung der Erstellung der Online-Sedcard ist dennoch dadurch erbracht, dass die Sedcard von den Models zu Werbezwecken versendet und verwendet werden kann. Werden die Bilder durch professionelles Material ersetzt, kann das Model jederzeit die Hochstufung beantragen und wird gerne in Newcomer präsentiert. Die Agentur behält sich auch vor Bilder und Informationen nach der Kündigung gleich oder erst nach einiger Zeit von der Seite zu entfernen.
18. Fotoshooting / Testshootings
Es steht jedem Model frei nach der erfolgreichen Freischaltung an einem Testshooting bei einem unserer Partnerfotografen teilzunehmen. Dies ermöglicht den Models professionelle Fotos und erhöht die Vermittlungschancen. TalentModel.de sorgt durch die Partnerauflistung für den Kontakt zwischen den Models und den Fotografen. Das Model muss selbstständig die Fotografen kontaktieren. Es steht den Fotografen frei ein Model abzulehnen bzw. den Termin für das Shooting sowie den Preis des Shootings festzulegen. TalentModel.de hat hierauf keinen Einfluss, die Entscheidung liegt bei den jeweiligen Fotografen. TalentModel.de kann nicht für Ersatz in der nähreren Umgebung verpflichtet werden. Jedoch kann das Model alle Partnerfotografen in Anspruch nehmen und ist nicht an einen Fotografen gebunden.
19. Schlussbestimmungen
(19.1) TalentModel ist berechtigt, die Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. TalentModel.de wird angemeldete Personen ausdrücklich auf die jeweilige Änderung hinweisen. Falls ein Nutzer dei Änderung nicht akzeptiert, wird das Vertragsverhältniss austomatisch als beendet gesehen
(19.2) Der User akzeptiert die AGB`s mit dem klicken der einverständiss Erklärung oder mit dem abschicken seiner Bewerbung.
(19.3) Zwischen den Parteien dieser Buchungsbedingungen, Agentur, Model und Kunde, findet deutsches Recht Anwendung. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus der Buchung im Zusammenhang mit Nutzungsrechten ist der Sitz der Agentur ( Hersbruck) . Die Agentur ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
(19.4) Der Kunde verpflichtet sich, Änderungen oder Ergänzungen der Buchungen und Abweichungen von diesen Buchungsbedingungen nur nach vorheriger Absprache mit der Agentur vorzunehmen und es zu unterlassen, das Model während der Arbeitstage zu Buchungsänderungen oder Buchungsergänzungen anzuhalten.
(19.5) Die Gültigkeit der Bestimmungen wird durch etwaige Ungültigkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. An Stelle einer unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige als vereinbart, was dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken.
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